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Hinweisgebersystem

Gemäß der RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie 2019/1937), hat das Abrechnungszentrum Emmendingen ein Meldesystem für Hinweisgeber eingerichtet.

Die Richtlinie 2019/1937 verpflichtet, zum Schutz der Hinweisgeber Maßnahmen zu ergreifen, die die Durchsetzung bestimmter Repressalien sowie bereits deren Androhung verhindern.

Das Meldesystem des Abrechnungszentrum Emmendingen bietet natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vom Abrechnungszentrum Emmendingen eingerichtete Meldestelle melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen), den erforderlichen hohen Schutz.

Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen Mitarbeitenden aber auch angeschlossenen Sozialversicherungsträgern, Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten des Abrechnungszentrums Emmendingen zur Verfügung.

 

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