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Abrechnungen oder abrechnungsbegründende Unterlagen per E-Mail NICHT möglich

Das Abrechnungsverfahren für die Sonstigen Leistungserbringer sowie für die pflegerischen Leistungen unterliegt den Vorgaben des § 302 SGB V (TA/TP5) und § 105 SGB XI (TA/TP6). Informationen zu den Technischen Anlagen (TA) sind unter https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/leistungserbringer.jsp veröffentlicht.

Bitte beachten Sie: Die Übermittlung von Abrechnungen und abrechnungsbegründenden Unterlagen per E-Mail entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Eine Verarbeitung und Bearbeitung dieser Abrechnungsunterlagen kann daher durch uns nicht erfolgen.

Kennen Sie schon unser Service-Portal für Leistungserbringer? Hier können Sie Absetzungen zu Abrechnungen 24/7 einsehen, Rechnungskorrekturen vornehmen und Absetzungen direkt und in Echtzeit auch „heilen“, so dass die Absetzungen erneut einer zeitnahen Prüfung durch uns unterzogen werden können.