Neukunden zum 01.07.2026
Ab 01.07.2026 übernimmt das Abrechnungszentrum Emmendingen im Auftrag der Faber-Castell & Partner die Abrechnung im Bereich der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V, im Bereich pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI, im Bereich der Arzneimittel nach § 300 SGB V, im jeweils unten genannten Umfang:
- Sonstige Leistungserbringer (LESGS A, B, E, C, P und N)
- Pflegeversicherung (§§ 36/38 SGB XI, § 45b SGB XI)
- Pflegehilfsmittel
⇒ Leistungen zum LESGS R, D und O sind direkt an die Faber-Castell & Partner zu senden.
Ausnahmen bei der Bearbeitung von Korrekturen wie Einsprüchen, Nachberechnungen oder Mahnungen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Korrekturen bzw. Einsprüche zu vorgenommenen Rechnungskürzungen, Nachberechnungen und/oder Mahnungen zu Abrechnungsvorgängen aus dem ersten Halbjahr 2026, für einen Übergangszeitraum bis zum Posteingangsdatum 30.09.2026 noch vom vorherigen Abrechnungsdienstleister IQVIA Health System Services GmbH (ehemals DAVASO) geprüft und bearbeitet werden.
Einzige Ausnahme gilt für die Bearbeitung von Nachberechnungen der Bereiche Heilmittel/ Hebammen, bei denen das Abrechnungsverfahren TP 5 Korrekturverfahren anzuwenden ist. Demnach sind die entsprechenden Korrekturdaten sowie deren Urbelege gemäß dem Kostenträgerverzeichnis bereits ab dem 01.07.2026 an das Abrechnungszentrum Emmendingen zu übersenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den auf der Homepage der BITMARCK Service GmbH veröffentlichten Kostenträgerverzeichnissen TP 5 und TP6 bzw. den durch den GKV-Spitzenverband veröffentlichten Kostenträgerdateien sowie auf unserer Homepage.