Zum Hauptinhalt springen

FAQ – IV-Abrechnung

Sie Haben Fragen?

In den FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Allgemeines

Welche Belege werden angenommen?

Alle elektronischen Rechnungsbelege für ärztliche Leistungen, die gemäß der Technischen Anlage nach § 295 Abs. 1b SGB V übermittelt werden können.

Abweisungen

Wie wird über abgewiesene Rechnungsbelege informiert?

Die Rechnungssteller werden einmal wöchentlich über abgewiesene Rechnungsbelege informiert. Aktuell erfolgt dies auf dem Postweg.

Wann wird ein Rechnungsbeleg abgewiesen?

Ein Rechnungsbeleg kann z. B. durch einen "harten" Fehler oder durch "Nicht-Genehmigung" (Ablehnung) der beauftragenden Krankenkasse abgewiesen werden.

Sammelrechnungen

Können Sammelrechnungen eingereicht werden?

Nein, das Verfahren verarbeitet keine Sammelrechnungen, sondern nur Einzelrechnungen (Verarbeitungskennzeichen 10) sowie Stornorechnungen (Verarbeitungskennzeichen 30) bereits bezahlter Belege.

Korrekturrechnungen

Können Korrekturrechnungen eingereicht werden?

Nein, eine Verarbeitung von Korrekturrechnungen (Verarbeitungskennzeichen 40) ist nicht möglich.

Wie kann ein Rechnungsbeleg korrigiert werden?

Die ursprünglich gestellte Rechnung muss gemäß Technischer Anlage durch einen Stornobeleg (Verarbeitungskennzeichen 30) korrigiert werden. Danach kann die erneute – korrigierte – Rechnungsstellung erfolgen. Eine Korrektur auf anderem Weg ist nicht möglich.

Kürzungen

Kann es bei einem Rechnungsbeleg zu Kürzungen kommen?

Nein, es werden keine Kürzungen durchgeführt. Entweder der Rechnungsbeleg wird komplett bezahlt oder komplett abgewiesen.

Stornierungen

Kann ein Rechnungsbeleg storniert werden?

Ja, durch die Übermittlung eines Stornobelegs (Verarbeitungskennzeichen 30) gemäß Technischer Anlage kann ein Rechnungsbeleg storniert werden.

Reicht es bei einer Stornierung, wenn der Rechnungsbetrag an den Kostenträger zurück übe

Nein. Es sollte in keinem Fall Geld an den betreffenden Kostenträger überwiesen werden. Das Zahlungsclearing findet ausschließlich über das Abrechnungszentrum Emmendingen statt.
Die Rückabwicklung läuft nach Übermittlung des/der betreffenden Stornobeleges/e.

Datenträgeraustausch

Auf welchem Weg können die Rechnungsbelege übermittelt werden?

Alle elektronischen Rechnungsbelege für ärztliche Leistungen, die gemäß der Technischen Anlage nach § 295 Abs. 1b SGB V übermittelt werden. Eine Rechnungsabwicklung per Papier ist nicht möglich.