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Zeichnung von Mann und Frau, die an einem Whiteboard stehen

FAQ Arzneimittelabrechnung
nach § 300 SGB V

Sie Haben Fragen?

In den FAQs finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, klären wir Ihr Anliegen gerne per Telefon. Halten Sie hierfür bitte die folgenden Daten bereit:

  • Ihr Institutionskennzeichen – für allgemeine telefonische Anfragen
  • Unsere Belegnummer – bei Erhalt eines Absetzungsschreibens 
  • Unsere Ticketnummer – bei Erhalt sonstiger Schreiben

 

Aktuelles

Bitte senden Sie Einsprüche zu Berichtigungen grundsätzlich unter Angabe der Berichtigungsnummer in schriftlicher Form an einspruchsbearbeitung@arz-emmendingen.de.

Reichen Sie Anfragen zu Abrechnungskorrekturen bitte in Papierform bei uns ein. Unsere korrekte Anschrift finden Sie im Impressum.

Vielen Dank!

Erstattungsfragen

An wen wende ich mich bei Anfragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln etc.?

Bei Unklarheiten, ob bestimmte Produkte zu Lasten der GKV abgerechnet werden dürfen, wenden Sie sich an Ihren Apothekerverband oder an den zuständigen Kostenträger.

An wen wende ich mich bei Anfragen zur Preisberechnung von Arznei- und Hilfsmitteln?

Die vertraglich vereinbarten Abrechnungspreise werden in den Preisverzeichnissen abgebildet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Apothekerverband oder an den zuständigen Kostenträger.

An wen wende ich mich bei Anfragen zur Genehmigungspflicht?

Die vertraglich vereinbarten Abrechnungspreise und Genehmigungspflichten werden in den Preisverzeichnissen abgebildet. Haben Sie Fragen hierzu, so wenden Sie sich bitte an Ihren Apothekerverband oder an den zuständigen Kostenträger.

Abrechnungen

Arzneimittelabrechnungen nach § 300 SGB V

Die Arzneimittelabrechnungen nach § 300 SGB V sind, sofern Sie die Abrechnung selbst vornehmen, in Papierform (Originalverordnungen und Rechnung) direkt an das Abrechnungszentrum Emmendingen (IK: 107436557) zu schicken. Bitte senden Sie die Rechnungen an folgende Adresse: 

 

Abrechnungszentrum Emmendingen 
Frau Karin Dohrer (§ 300) 
An der B3 Haus Nr. 6 
79312 Emmendingen 

 

Bitte unterscheiden Sie bei den elektronischen Daten zwischen Images im TA4-Format und DALE-Daten gemäß der jeweils aktuell gültigen Technischen Anlage 3 (Verordnungs- und Rechnungsdaten ABRP/RECP): 

 

Die Images im TA4-Format (verschlüsselt auf CD oder DVD) sind direkt an das Abrechnungszentrum Emmendingen zu schicken. Gerne können Sie den Datenträger zusammen mit den Papierunterlagen ebenfalls zu Händen Frau Karin Dohrer schicken. Die Unterlagen werden entsprechend im Haus an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die Datenlieferungen ab PKCS#7-verschlüsselt angeliefert werden müssen.

Abrechnungskorrekturen

Ich möchte eine Verordnung im Original zurück. Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Bitte lassen Sie uns die Anforderung der Originalverordnung in schriftlicher Form zukommen und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Institutionskennzeichen der Haupt-Apotheke
  • Begründung
  • Imagekopie der Verordnung ODER
  • eGK
  • Verordnungsdatum/Abgabedatum
  • Gesamtbruttobetrag der Verordnung
  • Verordnete Mittel
Ich möchte ein Rezept/eine Rezeptposition stornieren. Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Bitte lassen Sie uns die Stornierung in schriftlicher Form zukommen und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Institutionskennzeichen der Haupt-Apotheke
  • Begründung
  • Imagekopie der Verordnung ODER
  • eGK
  • Verordnungsdatum/Abgabedatum
  • Gesamtbruttobetrag der Verordnung
  • Verordnete Mittel
  • Was soll storniert werden?
Der Versicherte hat trotz Mahnung den Eigenanteil gemäß § 43c SGB V nicht gezahlt. Was ist zu tun?

Bitte lassen Sie uns Ihr Anliegen in schriftlicher Form zukommen und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Institutionskennzeichen der Haupt-Apotheke
  • Begründung
  • Ursprungsrechnung
  • Kopie der Mahnungen an den Versicherten
  • Imagekopie der Verordnung ODER
  • eGK
  • Verordnungsdatum/Abgabedatum
  • Gesamtbruttobetrag der Verordnung
  • Verordnete Mittel
Ich habe ursprünglich den Eigenanteil in Abzug gebracht, obwohl der Versicherte inzwischen befreit ist. Was ist zu tun?

Bitte lassen Sie uns Ihr Anliegen in schriftlicher Form zukommen und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Institutionskennzeichen der Haupt-Apotheke
  • Begründung
  • Kopie des gültigen Befreiungsausweises
  • Imagekopie der Verordnung ODER
  • eGK
  • Verordnungsdatum/Abgabedatum
  • Gesamtbruttobetrag der Verordnung
  • Verordnete Mittel

Kontakt

Sie haben eine Anfrage, möchten mehr über uns erfahren oder einen Termin vereinbaren?
Fragen und Anregungen sind jederzeit willkommen. Wir freuen uns auf Sie!

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