News-Archiv
Abrechnungen oder abrechnungsbegründende Unterlagen per E-Mail NICHT möglich
Das Abrechnungsverfahren für die Sonstigen Leistungserbringer sowie für die pflegerischen Leistungen unterliegt den Vorgaben des § 302 SGB V (TA/TP5) und § 105 SGB XI (TA/TP6).
Info der Bahn BKK: Abrechnung Verbandmittel ab 01.04.2024 nach § 300 SGB V
Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Open-House-Vertrages sicher.
Umsetzung des § 303 für den Bereich Krankenfahrten zum 01.08.2022
Alle sonstigen Leistungserbringer sowie die beauftragten Abrechnungszentren sind verpflichtet, die Abrechnung nach § 302 SGB V in elektronischer Form nach TP 5 mit allen relevanten Urbelegen (Abrechnungsunterlagen) einzureichen.
Rahmenverträge im Bereich Heilmittel
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 11.05.2019 ist die Zuständigkeit, über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche an den GKV-Spitzenverband übergegangen.
Digitale Bereitstellung von Berichtigungsunterlagen
Papiervermeidung durch Digitalisierung und ein wesentlicher Beitrag für unsere Umwelt: Digitale Bereitstellung von Berichtigungsunterlagen über das Service-Portal für Leistungserbringer.