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News-Archiv

Abrechnungen oder abrechnungsbegründende Unterlagen per E-Mail NICHT möglich


Das Abrechnungsverfahren für die Sonstigen Leistungserbringer sowie für die pflegerischen Leistungen unterliegt den Vorgaben des § 302 SGB V (TA/TP5) und § 105 SGB XI (TA/TP6). 

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Info der Bahn BKK: Abrechnung Verbandmittel ab 01.04.2024 nach § 300 SGB V


Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Open-House-Vertrages sicher.

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Umsetzung des § 303 für den Bereich Krankenfahrten zum 01.08.2022


Alle sonstigen Leistungserbringer sowie die beauftragten Abrechnungszentren sind verpflichtet, die Abrechnung nach § 302 SGB V in elektronischer Form nach TP 5 mit allen relevanten Urbelegen (Abrechnungsunterlagen) einzureichen. 

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Rahmenverträge im Bereich Heilmittel


Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 11.05.2019 ist die Zuständigkeit, über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche an den GKV-Spitzenverband übergegangen. 

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Digitale Bereitstellung von Berichtigungsunterlagen


Papiervermeidung durch Digitalisierung und ein wesentlicher Beitrag für unsere Umwelt: Digitale Bereitstellung von Berichtigungsunterlagen über das Service-Portal für Leistungserbringer.

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