Aktueller Stand zu KIM
(Kommunikation im Medizinwesen)
Bitte beachten Sie, dass die Datenannahmestelle für Abrechnungen im KIM-Verfahren derzeit für alle Krankenkassen die BITMARCK ist.
Da es sich um eine komplett elektronische Abrechnung handelt, sind keine Papierunterlagen mehr einzureichen.
Die Rechnungssteller müssen sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen. Unterstützung finden Sie in der Regel beim Hersteller des jeweiligen Praxisverwaltungssystems (PVS).
Der GKV-Spitzenverband hat zudem eine hilfreiche FAQ-Seite, die ausführliche Informationen bereithält: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte_125/modellprogramm_125_faq.jsp
Dort wird auch auf das Kompetenzzentrum Pflege und die gematik verwiesen.
Es gibt für jede Krankenkasse eine eigene KIM-Adresse, die im aktuellen Kostenträgerverzeichnis TP6 aufgenommen wurde.
Aktuell betrifft dies die folgenden Leistungen der Pflegeversicherung:
- LA 01 → Sach-und Kombinationsleistungen §§ 36/38 SGB XI
- LA 07 → Verhinderungspflege § 39 SGB XI
- LA 10 → Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Für den Support zur Datenannahme ist die BITMARCK zuständig:
BITMARCK Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen
Telefon: 0800-24862725
E-Mail: servicedesk@bitmarck.de
Alle anderen Leistungen können wie bisher über den Datenträgeraustausch erfolgen. Auch hier verweisen wir auf das Kostenträgerverzeichnis TP6.