Bahn BKK: Abrechnung der Verbandmittel ab 01.04.2024 nach § 300 SGB V
Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Open-House-Vertrages sicher. Der Vertrag richtet sich an alle sonstigen Leistungserbringer. Die Abrechnung der Verbandmittel erfolgt nach den Regelungen des § 300 SGB V.
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 SGB V.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Beitrittserklärung oder durch Anerkennung zustande, wenn der Leistungserbringer die Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrages bewirkt und abrechnet.
Die Bekanntmachung zum Open-House-Vertrag ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter folgendem Link 2023/S 248-787126 einsehbar. Die Vertragsunterlagen neben diversen weiteren Informationen sind auf der Internetseite der BAHN-BKK, unter Leistungserbringer und Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung, eingestellt.