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Wechsel des Dienstleisters für die Abrechnungsprüfung gemäß §§ 301a, 302 SGB V

Wir informieren Sie darüber, dass es zum 01.01.2026 zu einem Dienstleisterwechsel in der Abrechnungsprüfung für Hebammen und die Sonstigen Leistungserbringer bei der BAHN-BKK kommen wird. 

Die DAVASO GmbH (IK: 661430035, Datenannahmestelle: edi302@davaso.de) übernimmt für die BAHN-BKK neben der Daten- und Belegannahme, die vollständige Bearbeitung der Abrechnung nach §§ 301a und 302, SGB V für alle Leistungsbereiche mit Ausnahme der Außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V (SGS/AC Q) und der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V (SGS/AC R).

Die Abrechnungsunterlagen müssen ab dem Rechnungsdatum 01.01.2026 an folgende Adresse gesendet werden:

Paketpost

Briefversand über die
Deutsche Post

Briefversand über private Postdienstleister

BAHN-BKK

c/o DAVASO GmbH

Gärtnerweg 12

04425 Taucha

BAHN-BKK

c/o DAVASO GmbH

04310 Leipzig

BAHN-BKK

c/o DAVASO GmbH

Gärtnerweg 12

04425 Taucha

 

Den Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnung können Sie der Portalseite https://portal.davaso.de/ (Anmeldung erforderlich) der DAVASO GmbH entnehmen. Sie können dieses Portal auch für Fragen zum Zuzahlungsstatus einer bei uns versicherten Person nutzen. 

Fragen zum neuen Abrechnungsprozess können Sie gerne per Telefon, Fax oder E-Mail an die Servicekontakte für Leistungserbringer der DAVASO GmbH richten. 

Das Abrechnungszentrum Emmendingen (AZE) ist für die bis einschließlich 31.12.2025 übermit-telten Rechnungen zuständig. Dies gilt auch für Einsprüche und Korrekturen in schriftlicher Form. Hier ist das Abrechnungsdatum der Ursprungsrechnung maßgebend. Nachforderungen zu ge-stellten Rechnungen bis zum 31.12.2025 werden bis einschließlich 31.03.2026 vom AZE bearbei-tet. Für Nachberechnungen zu den Leistungsbereichen Heilmittel (SGS/AC B) und Hebammen (SGS/AC F) ist bereits ab dem 01.01.2026 die DAVASO GmbH zuständig.

Die erforderlichen Abrechnungsunterlagen und -daten müssen vollständig bis zum 30.12.2025 beim AZE eingegangen sein. Bitte berücksichtigen Sie hier die längeren Postlaufzeiten während der Feiertage. Andernfalls können die Unterlagen nicht mehr angenommen werden und werden an den Rechnungssteller zurückgesandt.


Für die oben benannten Leistungsbereiche Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V (SGS/AC Q) und Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V (SGS/AC R) ändert sich nichts. Es erfolgt die Daten- und Belegannahme sowie die vollständige Bearbeitung weiterhin durch die BAHN-BKK.

Die Abrechnungsunterlagen richten Sie daher für die SGS/AC Q und R bitte weiterhin an:

BAHN-BKK
Abrechnung 302
Postcenter 
48123 Münster

Das Kostenträgerverzeichnis wird entsprechend aktualisiert.
 

 

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