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Zeichnung von vier Ärzt:innen mit blauen Haaren

Krankenhäuser

Der größte Ausgabenblock der Krankenkassen sind die Kosten für die Krankenhausbehandlung. 

Abrechnung von stationären und ambulanten Krankenhausleistun­gen

Im Bereich Krankenhausabrechnung ist im Abrechnungszentrum Emmendingen ein Expertenteam mit Krankenpflege-, OP- und Kodierfachkräften für die stationäre Rechnungsprüfung verantwortlich. Die Weiterbildung zu DRG-Leistungsmanagern (IHK) befähigt zusätzlich, komplexe Geschäftsprozesse der Krankenhausabrechnung zu analysieren und medizinische Themen der Regelwerksoptimierung zu realisieren.

Durch ein Höchstmaß an Datentransparenz, die enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD) sowie die Verzahnung mit den Krankenhausbudgetverhandlern identifizieren wir systematisch fehlerhafte Abrechnungen und erreichen konsequent Einsparungen für unsere Kunden.

Stationär

  • HSA, PIA, SPZ, KIA, MZEB, GIA: Ambulante Krankenhausleistungen nach den §§ 117 – 120 SGB V (HSA, PIA, SPZ, KIA, MZEB, GIA)

Das Abrechnungszentrum Emmendingen übernimmt für die Krankenkassen die  Prüfung der Rechnungen sowie die Bereitstellung der Zahlsätze bei Leistungsfällen von Hochschulambulanzen (HSA), Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA), Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), Kinderinstitutsambulanzen (KIA), Medizinischen Behandlungszentren (MZEB) und Geriatrischen Institutsambulanzen (GIA) nach den §§ 117 – 120 Abs. 1a SGB V.

Ambulant

  • Ambulante Krankenhausleistungen (Ambulantes Operieren – AOP) nach den §§ 115B UND 116B SGB V 

Im Bereich der ambulanten Operationen (AOP) und der ambulanten  spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Krankenhaus nach den §§ 115b und 116b SGB V bietet Ihnen das Abrechnungszentrum Emmendingen eine umfassende Rechnungsprüfung auf verschiedene  Abrechnungskriterien an.
 

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