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Qualität und IT-Sicherheit

Wir leben „Qualität“!  Qualitätsmanagement ist für uns keine lästige Bürokratie.

Unser Qualitätsanspruch

Unser Qualitätsanspruch wird bestimmt durch Ihre Anforderungen und die ständigen Veränderungen im Gesundheitssystem – Herausforderungen, denen wir uns selbstbewusst stellen. Sämtliche Prozesse sind darauf ausgerichtet, Sie zu überzeugen. Entsprechende Ziele und Maßnahmen sind in unserer Strategie formuliert. Als Ihr Komplettanbieter haben für uns neben einem effizienten Abrechnungsmanagement die Themen Datenschutz und Datensicherheit sehr hohe Priorität. Bei uns sind Ihre sensiblen Daten und Geschäftsinformationen zertifiziert sicher aufgehoben.

Geprüft und zertifiziert

Zur Überprüfung der Qualität und der Sicherheit unseres Abrechnungs- und Datenmanagements stellen wir uns regelmäßig der Leistungsbewertung durch unabhängige Stellen: 

  • Zertifizierungen durch unabhängige Institute 
  • Prüfungsausschüsse der Krankenkassen 
  • Prüfungen weiterer Auftraggeber 
  • Prüfungsdienste des Bundes und der Länder 

 

Zertifizierungen durch unabhängige Institute

DIN EN ISO 9001:2015
Das Qualitätsmanagementsystem des Abrechnungszentrums Emmendingen wird durch die DQS BIT GmbH zertifiziert gemäßg dem Regelwerk DIN EN ISO 9001:2015. Damit wird nicht nur die bestehende Qualität dokumentiert, sondern auch nachhaltig gesichert und kontinuierlich optimiert.

ISO/IEC 27001:2017
Das Abrechnungszentrum Emmendingen hat alle Prozesse an der Norm ISO/IEC 27001:2017 ausgerichtet. Und durch DQS BIT GmbH das Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001:2017 zertifiziert.

Prüfungsbestätigung für die Jahresrechnung IDW PS 951 Typ 2

Der Gesetzgeber verlangt, dass die Prüfung der Jahresrechnung einer Krankenkasse von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer durchgeführt werden muss. Die Prüfung und das Testat gemäß § 77 Abs. 1a SGB IV der Abschlussprüfer von gesetzlichen Krankenkassen, erstreckt sich auch auf die Dienstleister der Krankenkassen. Deshalb lässt sich das Abrechnungszentrum Emmendingen durch die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Bescheinigung nach IDW PS 951 Typ 2 prüfen.

Ergebnis: Der unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass das dienstleistungsbezogene IKS in allen wesentlichen Belangen sachgerecht dargestellt wurde und die Kontrollen für den geprüften Jahresrechnungszeitraum angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Für die Kunden des Abrechnungszentrums Emmendingen erhöht sich dadurch die Dienstleistungssicherheit und es müssen keine zusätzlichen Prüfungshonorare im Rahmen der Jahresrechnung eingeplant werden.

 

Prüfungsausschüsse der Krankenkassen

In Abstimmung mit den Prüfdiensten der Länder und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat das Abrechnungszentrum Emmendingen Prüfungsausschüsse aus fachkundigen Mitarbeitenden der Krankenkassen gebildet.  

Ziel der Prüfungsausschüsse ist es, nicht nur die Auftragsbearbeitung nach § 89 Abs. 4 SGB X zu prüfen, sondern auch das Handeln im Sinne einer kundenorientierten Verbesserung der Dienstleistungsqualität anzupassen.

Bisher sind über 90 Krankenkassen dem Verfahren beigetreten. Jahr für Jahr durchleuchten rund 20 Mitglieder der Prüfungsausschüsse die Prozesse, Regelungen und das interne Kontrollsystem sowie alle Dokumentationen.

Aktuelle Prüfungsausschüsse im Abrechnungszentrum Emmendingen:

  • Arzneimittel
  • Heilmittel und Fahrkosten
  • Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege und Pflegeversicherung
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Krankenhaus 

Dank höchster Qualität, strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie kontinuierlicher interner und externer Audits und Kontrollen können wir unseren Kunden auch in Zukunft ein exzellentes Abrechnungs- und Datenmanagement anbieten.

Prüfungen weiterer Auftraggeber

Für das Abrechnungszentrum Emmendingen gelten als Eigenbetrieb des BKK Landesverbandes Süd (Körperschaft des öffentlichen Rechts) grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für unsere Kunden. Zuverlässigkeit und Eignung als externer Dienstleister verstehen sich da von selbst.  

Zusätzlich zu den Prüfungsausschüssen bewerten weitere Auftraggeber unsere Dienstleistungen und Maßnahmen (u. a. gemäß § 78a SGB X, § 78b SGB X). Damit kommen Sie ihrer gesetzlichen Prüfpflicht nach § 80 SGB X nach.

 

Prüfungsdienste des Bundes und der Länder

Alle Beteiligten im Gesundheitswesen stehen in der Verantwortung: Sie sind zur Einhaltung des Datenschutzes sowie der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) verpflichtet. Umso besser, wenn auch der Dienstleister dem SVRV unterliegt.  

Das Abrechnungszentrum Emmendingen untersteht als Eigenbetrieb des BKK Landesverbandes Süd (Körperschaft des öffentlichen Rechts) unmittelbar der gesetzlichen Aufsicht.  

Unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg betrachten das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die Prüfdienste der Länder die Dienstleistungen und Prozessschritte nach § 274 SGB V.  

Kontakt

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Fragen und Anregungen sind jederzeit willkommen. Wir freuen uns auf Sie!

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