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Zeichnung von fünf Spritzen nebeneinander aufgereiht

Ärzte

Unsere qualifizierten Mitarbeitenden im Fachbereich Ärzte unterstützen Sie mit individuellen und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Lösungen.

Leistungsportfolio

KV-Abrechnung nach § 106d SGB V

Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die ambulant ärztlichen Abrechnungen auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Deshalb übernehmen wir für Sie die Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 106d SGB V – inklusive Antragsstellung und Widerspruchsbearbeitung bei den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.  

Bereitstellung der korrigierten TP1-Daten für den Morbi-RSA

Die Lieferung der Morbi-RSA-Daten ist mitentscheidend für die Liquidität und die Vermögenslage der Krankenkasse. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Dienstleistung „Bereitstellung der korrigierten TP1-Daten für den Morbi-RSA“ an.  

In Verbindung mit der Dienstleistung „KV-Abrechnung nach § 106d SGB V“ ist die Lieferung der Morbi-RSA-Daten besonders kosteneffizient, da die Versichertenprüfung zentraler Bestandteil beider Dienstleistungen ist. 

Kostenerstattung Ärzte/Apotheken nach § 13 ff und § 17 SGB V

Für Sie setzen wir ärztliche Leistungen (Rechnungen, Verordnungen und Kostenvoranschläge) aus dem In- und Ausland, aber auch Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel in das jeweils passende deutsche Gebührenrecht um. Durch medizinisches Fachpersonal erhalten Sie fundierte Empfehlungen zur qualifizierten Beratung Ihrer Versicherten. 

Leistungsportfolio Sonstige Verträge

Einschreibeprozess Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) und Facharztverträge (FAV)“

Auf Basis der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entwickeln wir die Dienstleistungen kundenorientiert und individuell weiter. Die Prüflogiken stellen wir dann, in Zusammenarbeit mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) und sonstigen Vertragspartnern (z. B. VAGen), ein.  Nach abgeschlossener Prüfung werden die erforderlichen Verzeichnisse den Krankenkassen, Folgedienstleistern und der HÄVG zur Verfügung gestellt.

Integrierte Versorgung (IV)

Krankenkassen haben die gesetzlich geregelte Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten. Bei dieser wirken Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie gegebenenfalls Apotheken und andere Leistungserbringer koordiniert zusammen. Hierzu schließen Sie oder Ihre Verbände Verträge mit ausgewählten Leistungserbringern ab. Der Rahmenvertrag sieht die Abwicklung aller Verträge vor, deren ärztliche Daten nach § 295 SGB V geliefert werden. Die Prüfung erfolgt nach standardisierten Routinen. Die Datenlieferung der geprüften Abrechnungsdaten erfolgt über die BITMARCK Service GmbH an Ihre Krankenkasse. So erhalten Sie die für den Morbi-RSA relevanten Informationen.

Kontakt

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